30.04.2021

GEMEINSAMES POSITIONSPAPIER
Nachbesserung der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erforderlich

Die Ernährungsindustrie bekennt sich zum Erfordernis des Klimaschutzes und zur Umsetzung der Energiewende. Die Ziele der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) werden ausdrücklich begrüßt.

Dennoch sind aus folgenden Gründen Nachbesserungen erforderlich:

1. Das Abwanderungsrisiko wird in vorliegendem Kabinettsbeschluss der BECV unterschätzt, die darin festgelegten Kompensationen sind zu gering und führen zu einer systematischen Wettbewerbs- benachteiligung der Deutschen Ernährungsindustrie gegenüber Nachbarstaaten.

2. Die Datengrundlage der BECV, auf die sich die Beurteilung die Abwanderungsgefährdung und Höhe der Kompensationen stützt, ist:

    a) unvollständig – mehrere Branchen fehlen trotz Betroffenheit vollständig auf der Liste,

    b) unzureichend präzise – mangelnde Detailtiefe lässt ganze Branchen „durch‘s Raster fallen”,

    c) nicht repräsentativ – Daten beziehen sich auf die EU, ihr Zustandekommen ist nicht schlüssig nachvollziehbar und sind nicht auf Deutschland übertragbar! Es sollten amtliche Daten des Statistischen Bundesamtes verwendet werden, um die Betroffenheit der Sektoren in Deutschland zu beurteilen.

3. Die formellen Hürden für eine nachträgliche Anerkennung von Sektoren und Teilsektoren sind zu hoch. Das Erfordernis einer sektorspezifischen Datenerhebung und der Koordinierung mit anderen in dem jeweiligen Sektor tätigen Unternehmen würde diese mittelständischen Betriebe mit zusätzlicher, unverhältnismäßiger Bürokratie belasten. Auch muss gewährleistet sein, dass die Hürden für die Aufnahme weiterer Sektoren oder Teilsektoren auf die Liste nicht höher sind, als für die bereits auf der Liste genannten. So sind bei der Emissionsintensität die direkte und indirekte Emissions- intensität zugrunde zu legen, wie bei den berücksichtigten Sektoren auch. Es bedarf deshalb einer unbürokratischen Antragsmöglichkeit, die eine zügige Aufnahme gewährleistet.

4. Die Kompensationsmaßnahmen dürfen nicht an einen Haushaltsvorbehalt geknüpft sein, um die Investitionssicherheit für Unternehmen sicherzustellen.

Fazit:
Ohne Nachbesserungen droht die systemrelevante Ernährungsversorgung am Standort Deutschland Schaden zu nehmen. Zudem steht ein unzureichender Schutz vor Carbon Leakage im Widerspruch zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen, da eine Abwanderung der Produktion in Drittstaaten gar zu höheren CO2-Emissionen führen kann. Es müssen Nachbesserungen an der BECV erfolgen um die Chance für die Entwicklung einer klimaneutralen Ernährungsindustrie am Standort Deutschland zu erhalten!

Dieses Positionspapier wird getragen von den industriellen Herstellern von Malz, Hefe, Speiseölen, Nudeln & Teigwaren, Cerealien, Kollagen, Gelatine, Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter in Deutschland.

Stand 30.04.2021

Pressemitteilung zum Download:
PM_Hefeindustrie_Carbon-Leakage_Positionspapier_BECV